Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäfte zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht schriftlich etwas ande-res vereinbart wird. Mit Entgegennahme des Liefergegenstandes oder sonstiger Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie aus-drücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbe-sondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

 

 

2. Angebot, Vertragsschluss, Lieferumfang, Abnahme

 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Ein Vertrag kommt -auch bei laufender Geschäftsbeziehung -erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Bei sofortiger Lieferung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.

 

2.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schrift-form. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

 

2.3 Wir sind berechtigt, Mehr-oder Minderlieferungen der Stück-oder Gewichtsmenge von bis zu 5% gegenüber dem Bestellvolumen vorzunehmen.

 

2.4 Verzögert sich die Abnahme der Ware oder der Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Wahl sofortige Kauf-preiszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Scha-densersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz mindestens 10% des Nettolie-ferpreises. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe bleibt vorbehalten.

 

 

3. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzug

 

3.1 Ab einem Bestellwert von € 145,-netto liefern wir frei Haus. Bei Bestellwerten unter € 145,-berech-nen wir eine Frachtkostenpauschale i.H. von € 7,50. Bei Bestellwerten unter € 25,-berechnen wir zu-sätzlich einen Mindermengenzuschlag i.H. von € 12,50. Wir berechnen grundsätzlich bei jedem Auftrag eine Transaktionskostenpauschale i.H. von € 1,95.

 

3.2 Wir liefern ab Lager Meerbusch einschließlich Verpackung auf der Basis der jeweils gültigen allge-meinen Preisliste. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Die Wahl des Transportweges und des Transport-mittels bleibt uns vorbehalten.

 

3.3 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der zu liefernden Ware an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Unternehmungen, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, des Lagers oder der Niederlassung auf den Kunden über.

 

3.4 Verzögert sich die Sendung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzuges des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab Datum der Mitteilung der Versandbe-reitschaft auf den Kunden über.

 

3.5 Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen und ungefähren (ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.

 

3.6 Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zu-lässig. Geraten wir in Lieferverzug, muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leis-tung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, kann der Kunde unter den jeweiligen Voraussetzungen der §§ 280, 281, 284, 286, 323 BGB die dort geregelten Rechte geltend machen. Schadensersatzansprü-che wegen Pflichtverletzung -gleich aus welchem Grund -bestehen nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 7.

 

3.7 Bei Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretender Umstände werden wir unseren Kunden unverzüglich schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer Informati-onspflicht nachgekommen sind. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie-und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebs-behinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinde-rungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.

 

3.8 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach 3.7 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist um mehr als sechs Wochen über-schritten, so ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten

 

 

4. Eigentumsvorbehalt

 

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis und alle unsere sonstigen Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden beglichen sind. Der Kunde ist berechtigt, über die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, solange er nicht in Verzug ist. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvor-behalt hinzuweisen.

 

4.2 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir -ohne dass wir vorher vom Vertrag zurücktreten müssen -zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist in die-sem Fall ohne weiteres zur Herausgabe verpflichtet. Zur Feststellung des Bestandes der von uns gelie-ferten Ware dürfen wir jederzeit zu den normalen Geschäftsstunden die Geschäftsräume des Kunden betreten. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären oder gesetzliche Vorschriften dies zwingend vorsehen.

 

4.3 Der Käufer tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung bestehenden Forderungen, einschließ-lich der Versicherungsleistung, im voraus in voller Höhe an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Über-steigt der Wert unserer Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer gesicherten Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl im Wert des überstei-genden Betrages freizugeben.

 

 

5. Gewährleistung

 

5.1 Für nachweisbare Material-, Fertigungs-oder Konstruktionsmängel leisten wir -soweit nicht aus-drücklich etwas Abweichendes vereinbart ist - über einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr. Die einjäh-rige Verjährungsfrist gilt auch für konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für etwaige Ansprüche aus Mangelfolgeschäden.

 

5.2 Unsere Haftung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Reparatur, Ersatzlieferung oder Rücknahme von Teilen der Ware gegen Gutschrift. Sofern eine von uns durchgeführte Reparatur misslingt oder Er-satzlieferung unmöglich ist, kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ware im Sinne dieser Bestimmung ist nicht die gesamte Lieferung, sondern allein der einzelne mangelhafte Gegenstand.

 

5.3 Bei Rücknahme gegen Gutschrift ist von dem Kunden vor Rücksendung ein Retouren-Formular aus-zufüllen und uns zu übersenden. Der Kunde erhält danach von uns eine Auftragsbestätigung sowie ei-nen entsprechenden Aufkleber, welcher für die Rücksendung zu verwenden ist. Die Verkaufs-Verpackung der retournierten Waren muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

 

5.4 Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 2 Tage nach Leistungserbrin-gung schriftlich zu rügen. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen zudem dem Transportunterneh-men gegenüber gerügt und die Aufnahme der Mängel von diesem veranlasst werden. Eine nicht fristge-rechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden auf Gewährleistung aus. Soweit Stückzahl-und Gewichtsmängel bereits bei Anlieferung erkennbar waren, hat der Kunde diese Mängel beim Empfang der Ware gegenüber dem Transportunternehmen zu beanstanden und die Beanstandung bescheinigen zu lassen.

 

5.5 Sonstige Pflichtverletzungen sind vor der Geltendmachung weiterer Rechte vom Kunden unverzüg-lich unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist schriftlich abzumahnen.

 

 

6. Zahlungsbedingungen

 

6.1 Wir sind berechtigt, die Vergütung einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn-und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten sowie Kosten für Um-weltauflagen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

 

6.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar mit Lieferung ohne jeden Abzug. Als Tag der Zahlung gilt das Da-tum des Geldeinganges bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto.

 

6.3 Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 14 Tagen nach Lieferung.

 

6.4 Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins-satz berechnet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

6.5 Ein Zurückbehaltungs-oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegen-ansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

7. Ausschluss und Begrenzung der Haftung

 

7.1 Wir haften für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle zu vertretender Unmöglichkeit oder erhebli-cher Pflichtverletzung uneingeschränkt. Weiterhin haften wir im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt. Dasselbe gilt, soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leis-tungserfolges übernommen haben und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

7.2 Haften wir nicht nach vorstehender Ziffer 7.1, so haften wir für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrund, aber nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit.

 

7.3 Wir haften stets nur für den typischen unvorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit wir nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben oder uns der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft. Eine weiterge-hende Haftung ist ausgeschlossen.

 

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

8.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Strei-tigkeiten ist das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

8.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

9. Teilunwirksamkeit

 

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurch-führbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

Stand 6/2013